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Haftungsausschluss

Der Besitz von Hanfsamen ist in Spanien nicht strafbar (Wiener Übereinkommen von 1961). Der Anbau von Cannabis kann verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen (Artikel 25.1 des Organgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Artikel 368 des Strafgesetzbuches).

Wir versenden unser gesamtes Saatgut mit der Einschränkung, dass es nicht von Dritten verwendet wird, um gegen das Gesetz zu verstoßen, wir haben nicht die Absicht, jemanden dazu zu verleiten, gegen das Gesetz zu handeln.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der unser Saatgut kauft, für seine zukünftigen Handlungen verantwortlich ist.

Die Beschreibungen dieser Produkte wurden aus Büchern entnommen, die in Ländern geschrieben wurden, in denen die Verwendung bestimmter Substanzen gesetzlich nicht verboten ist (z. B. Teile der Vereinigten Staaten, Niederlande). Dies bedeutet, dass einige Beschreibungen Anspielungen auf die Wirkungen nach dem Verzehr machen, aber dies bedeutet in keinem Fall, dass Sie sie konsumieren können. Es handelt sich lediglich um Informationen, da diese Produkte nur für medizinische und therapeutische Zwecke, für Botanikstudenten, Naturforscher, Sammler, als Souvenirs usw. verkauft werden.

Wenn sie für den menschlichen Verzehr verwendet werden, liegt dies immer in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung in dieser Hinsicht.

Leider unterscheiden sich die Gesetze für den Export von Cannabissamen oft von Land zu Land. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich nach den in Ihrem Land geltenden Vorschriften zu erkundigen und sich an das Gesetz zu halten.

Es ist verboten, diese Produkte aus Ländern zu beziehen, in denen Cannabissamen gesetzlich verboten sind.

Wenn jedoch ein Käufer in einem nicht oben genannten Land diese Produkte kauft, ohne sich vorher über die lokalen Gesetze in dieser Hinsicht informiert zu haben, lehnt das Unternehmen jede Verantwortung für mögliche rechtliche Probleme ab, die sich daraus ergeben, und erstattet keine Materialien, die vom Zoll bei der Erfüllung ihrer Pflicht angehalten oder zurückgewiesen wurden.